Die Gemeinde Wichtrach hat in ihrer Stellungnahme vom 2. November 2021 ausgeführt, Vertreter der Gemeinde hätten am 1. Oktober 2021 vor Ort an der H.________strasse 11 keine Bautätigkeit oder Widerhandlungen gegen das Baugesetz feststellen können. Wie vorstehend ausgeführt, ist die Gemeinde für die Überprüfung baupolizeilicher Anzeigen zuständig und wurde bereits aktiv, weshalb auf diese Vorbringen des Beschwerdeführers auch nicht eingetreten wird. 3. Bauen in der Bestandeszone