d) Der Beschwerdeführer führt in seiner Beschwerde zudem aus, der Beschwerdegegner halte sich nicht an die Weisungen von Behörden und habe während der Beschwerdefrist gegen das Gesetz und die Weisung der Gemeinde verstossen und unerlaubterweise bereits mit Bauen begonnen. Die Gemeinde Wichtrach hat in ihrer Stellungnahme vom 2. November 2021 ausgeführt, Vertreter der Gemeinde hätten am 1. Oktober 2021 vor Ort an der H.________strasse 11 keine Bautätigkeit oder Widerhandlungen gegen das Baugesetz feststellen können.