b) Vorliegendes Anfechtungsobjekt ist der Bauentscheid der Gemeinde Wichtrach vom 3. September 2021, mit welchem der Einbau eines Zimmers inkl. Badezimmer und Balkon im 1. Obergeschoss des bestehenden Bauernhauses an der H.________strasse 11 (Wichtrach 1 [Niederwichtrach] Grundbuchblatt Nr. G.________) bewilligt wurde. Der Beschwerdeführer rügt in seiner Beschwerde unter anderem, dass bei der Gestaltung der Parkierung der nötige Schutz gegen Lärm sicherzustellen sei. Ebenfalls ersucht er um entsprechende Anordnung der Abfallentsorgung, damit diese die Nachbargrundstücke nicht mehr störe. Da diese Vorbringen über den Streitgegenstand hinausgehen, ist darauf nicht einzutreten.