Baubewilligung vom 3. September 2021 und die Rückweisung an die Gemeinde Wichtrach zur erneuten Prüfung. Aus der Begründung geht zudem der Antrag hervor, das Haus an der H.________strasse 11 sei direkt an den ARA-Westkanal Wichtrach-Münsingen anzuschliessen. Weiter ersucht er um Einladung zu einer Beschwerdeverhandlung, damit er zu seiner Beschwerde Stellung nehmen könne. Er macht insbesondere geltend, die Parzelle liege ganz in der Bestandeszone und nicht in der Bauzone. Zudem ertrage der Schacht keine zusätzliche Abwasserbelastung mehr, was in der Baubewilligung nicht erwähnt und offenbar auch nicht überprüft worden sei.