1. Der Beschwerdegegner reichte am 22. Februar 2021 bei der Gemeinde Wichtrach ein Baugesuch ein für den Einbau von Wohn- und Nassraum im bestehenden Bauernhaus auf der Parzelle Wichtrach 1 (Niederwichtrach) Grundbuchblatt Nr. G.________. Die Parzelle liegt in der Bestandeszone (BZ). Die Gemeinde Wichtrach hat das Bauvorhaben als «Einbau Zimmer inkl. Badezimmer und Balkon im 1. Obergeschoss» umschrieben und als solches behandelt. Gegen das Bauvorhaben erhob der Beschwerdeführer Einsprache. Mit Entscheid vom 3. September 2021 erteilte die Gemeinde Wichtrach die Baubewilligung.