Die Schwierigkeit des Prozesses und der dafür gebotene Aufwand sind dennoch insgesamt als unterdurchschnittlich einzustufen. Daher erscheint ein Honorar von CHF 3500.– als angemessen. Hinzu kommen die Auslagen im Betrag von CHF 161.– und 7,7 % Mehrwertsteuer im Betrag von CHF 281.90, ausmachen insgesamt CHF 3942.90. III. Entscheid 1. Die Beschwerde wird gutgeheissen. Der Gesamtentscheid der Gemeinde Langnau im Emmental vom 27. August 2021 und die Verfügung nach Art. 24 RPG des Amts für Gemeinden und Raumordnung vom 30. November 2020 werden aufgehoben. Die Sache geht zurück an die Gemeinde Langnau zur Fortsetzung des Verfahrens im Sinne der Erwägungen.