verlängert wird.22 Es bestünde Gefahr, dass die BVD und die DIJ die gleichen Interessen unterschiedlich beurteilen und gewichten und zu entgegengesetzten Schlussfolgerungen kämen. Müsste die Schiessanlage mangels Sanierungserleichterungen nach Art. 14 LSV definitiv geschlossen werden, würde sich eine Ausnahmebewilligung nach Art. 24 RPG erübrigen. Umgekehrt würden sich Sanierungserleichterungen erübrigen, wenn keine Ausnahmebewilligung nach Art. 24 RPG erteilt würde. Um sich widersprechende Entscheide und Verfügungen zu verhindern, verlangt Art. 25a RPG eine Koordination der Verfahren.