2. Am 3. Dezember 2020 eröffnete das Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) ein Lärmsanierungsverfahren für die Schiessanlage G.________. Gestützt auf Art. 19a AbfG3 musste der Schiessbetrieb wegen den fehlenden Kugelfangkästen ab 31. Dezember 2020 eingestellt werden. 3. Mit Gesamtentscheid vom 27. August 2021 erteilte die Gemeinde die Baubewilligung für die Kugelfangkästen, die Ausnahmebewilligung für Bauten in Waldnähe in Abweichung zu Art. 25, 26 und 27 KWaG4 und eröffnete die Ausnahmebewilligung nach Art. 24 RPG des AGR. Die Gemeinde verneinte die Einsprachebefugnis des Beschwerdeführers sowie der anderen Einsprechenden und trat auf die Einsprachen nicht ein.