1. Der Gesamtentscheid der Stadt Biel vom 23. August 2021 wird aufgehoben. Soweit das generelle Baugesuch der Beschwerdegegnerin vom 3. September 2019 die Erschliessung von der M.________strasse her betrifft, wird es abgewiesen. Die Beschwerde wird insofern gutgeheissen. Im Übrigen wird die Sache zur Fortsetzung des Verfahrens im Sinne der Erwägungen an die Stadt Biel zurückgewiesen. 2. Die Verfahrenskosten von CHF 3500.– werden der Beschwerdegegnerin zur Bezahlung auferlegt. Das Inkasso erfolgt mit separater Zahlungseinladung.