Zur Beurteilung der über die Erschliessung hinausgehenden Gegenstände des generellen Baugesuchs sind noch umfangreiche Instruktionshandlungen (u.a. Publikation) und Abklärungen erforderlich. Ausserdem ist über die von der Vorinstanz noch nicht behandelte Frage des Bauens im Gewässerraum zu entscheiden. Es ist nicht ist nicht Sache der BVD, diese umfangreichen Instruktionen und Abklärungen zu veranlassen, gestützt darauf eine umfangreiche Neubeurteilung vorzunehmen und dabei über wichtige Fragen als erste Instanz zu befinden.