Im Hinblick auf die geplante Nutzung (hauptsächlich Familienwohnungen) ist auch die Vereinbarkeit naturschutzrechtlicher Wiederherstellungs- und Ersatzmassnahmen mit den Vorschriften über Aufenthalts- und Spielflächen zu prüfen. Da sich das angepasste Projekt jedenfalls hinsichtlich Erschliessung und Umgebung von der Projektversion unterscheiden wird, zu welcher sich die KDP geäussert hat, muss auch die KDP bei der Beurteilung erneut beigezogen werden. Sie wird sich auch zur Erforderlichkeit eines EKD-Gutachtens erneut zu äussern haben. Im Hinblick auf das gewässerschutzrechtliche Ausnahmegesuch wird ein Amtsbericht des AGR einzuholen sein zur Frage, ob das Gebiet dicht überbaut ist.