a) Gemäss den vorstehenden Erwägungen kann das generelle Baugesuch hinsichtlich der Erschliessung von der M.________strasse her für Fussgänger, Fahrräder, motorisierte Fahrzeuge und Rettungsfahrzeuge (Feuerwehr etc.) nicht bewilligt werden. Soweit die Beschwerdegegnerin an ihrem Bauvorhaben festhält, muss sie dieses hinsichtlich der Erschliessung anpassen.