Zu Recht hat die Beschwerdegegnerin die Ausnahmegesuche für technische Eingriffe in ein Feldgehölz und in Lebensräume geschützter Tiere sowie für das Bauen im Gewässerraum in das generelle Baugesuchs einbezogen und dazu Planunterlagen eingereicht. Die Plananpassungen vom 30. März 2023 tangieren auch die ökologischen Ausgleichsmassnahmen sowie die Spiel- und Aufenthaltsflächen und müssen diesbezüglich noch überprüft werden; die Beschwerdegegnerin hat dazu am 30. März 2023 Neuberechnungen eingereicht.