l) Haus 2 ragt in den so definierten Gewässerraum. Das generelle Baugesuch betrifft u.a. die Lage der Gebäude im Terrain. Es erfordert somit eine Ausnahmebewilligung nach Art. 41c GSchV. Die Umgebungsgestaltung wurde mit den Plänen vom 30. März 2023 so angepasst, dass Stützmauern und Wege im Gewässerraum vermieden werden. Allerdings ist das Anlegen ökologischer Ersatzflächen im Gewässerraum vorgesehen.