Die Beschwerdegegnerin beantragt eine solche Ausnahme. Sie hat am 30. März 2023 überarbeitete Versionen ihrer Pläne «Konzept Aussenraum – Flächenlayout» sowie «Konzept Aussenraum – Bepflanzung, Materialisierung» (beide Pläne im Mst. 1:200 vom 30. März 2023) mit zugehöriger Legende eingereicht. Auf diesen sind das Gewässer bis zum Wurzelstock bzw. bis zum Ende des Abschnitts C und der Gewässerraum gemäss der Übergangsregelung der GSchV eingetragen. In ihrer Plandarstellung geht die Beschwerdegegnerin zu Recht davon aus, dass der Gewässerraum nicht nur rechtwinklig zur Gewässerachse verläuft, sondern ab Ende des Abschnitts C auch in der Verlängerung der Gewässerachse.