Am Augenschein erwies sich aber, dass bis zum Übergangsbereich zwischen den Abschnitten C und D kein wesentlicher Humusanteil mit entsprechender Vegetation im Kiesbett auszumachen war. Dies zeigt auch die Fotodokumentation zum Protokoll des Augenscheins vom 1. Februar 2023, exemplarisch insbesondere der Vergleich zwischen den Bildern 31 (Abschnitt D: Vegetation im benetzten Bereich) und 38 (Abschnitt C: Kiessohle ohne wesentlichen Humusanteil oder Vegetation im benetzten Bereich; Letztere nicht zu verwechseln mit über den Wasserlauf ragenden Brombeerranken).