Das Gerinne bestehe von hier bis ca. 1-2 m weiter als der Wurzelstock. Auf den Hinweis des Rechtsvertreters der Beschwerdegegnerin, wonach Kies von der gleichen Art überall vorhanden sei, auch auf dem Fussweg, antwortete der Vertreter des TBA, es sei schwer zu sagen, ob der Kies abgeschwemmt oder abgebrochen sei. Relevant sei, dass eine Kiessohle vorhanden sei. Wo der Kies herkomme, sei irrelevant. Die 159 Protokoll des Augenscheins vom 1. Februar 2023 S. 9 sowie Fotodokumentation zum Protokoll des Augenscheins