Die Beteiligten begaben sich in den Abschnitt A gemäss dem Plan der A.________ AG. Dort befindet sich auf dem Nachbargrundstück Nr. N.________ der Z.________brunnen (Pferdetränke), dessen Überlauf durch eine künstliche Fassung unter dem Fussweg hindurch (teilweise auch darüber) auf die Parzelle Nr. L.________ läuft. Unterhalb der künstlichen Fassung beginnt der Abschnitt B. Der Vertreter des TBA erläuterte, beim Austritt des Wassers aus der künstlichen Fassung sei die Gerinnebildung klar ersichtlich. Das Gerinne bestehe von hier bis ca. 1-2 m weiter als der Wurzelstock.