__ AG hatte gemäss ihrem Privatgutachten vom 9. Mai 2022 im Abschnitt C kiesiges Material vorgefunden, das mit Bodenbestandteilen durchsetzt sei. Sie hatte weiter festgehalten, im weiter hangwärts gelegenen Abschnitt B fliesse das Wasser auf 60 bis 100 cm Breite über kiesiges Material, grössere Steine sowie Baumwurzeln, wobei dort der benetzte Bereich mehrheitlich frei von Vegetation und Oberboden sei. Die A.________ AG führte dazu aus, bei sehr intensiven Starkniederschlägen oder auch Hagel könne das auf die Parzelle fallende Niederschlagswasser aus der steilen Hangflanke Kieskörner zum Abrutschen in Richtung Geländeeinschnitt / Talboden bewegen.