Im Übergangsbereich von Abschnitt C zu Abschnitt D (neben einem grossen Wurzelstock, der als Merkzeichen im Gelände diente) wies der Vertreter des TBA darauf hin, dass sich auf dem Boden des Wasserlaufs nun Kies befinde. Die Breite des Wasserlaufs mit kiesigem Untergrund betrage 30 bis 40 cm. Dies bedeute den Übergang zu einem Gewässer. Dass sich die Situation auf so kurzer Strecke so stark verändere, sei sehr speziell. Der Rechtsvertreter der Beschwerdegegnerin warf die Frage auf, ob klar sei, woher der Kies komme. Auch die A.________ AG hatte gemäss ihrem Privatgutachten vom 9. Mai 2022 im Abschnitt C kiesiges Material vorgefunden, das mit Bodenbestandteilen durchsetzt sei.