Die Beteiligten begaben sich anschliessend in den Abschnitt D gemäss dem Plan der A.________ AG. Der Vertreter des TBA führte aus, dass sich die Situation gegen oben rasch verändere. Man befinde sich ungefähr 4 m weiter oben als beim zuvor besprochenen Standort. Hier sei nun klar zu erkennen, dass Wasser fliesse. Am Boden fänden sich zudem Kalkausscheidungen, welche auf Wasser hinwiesen. Beim Kalk handle es sich nicht um Geschiebe, sondern um Ablagerungen. Kalk sei viel leichter als Kies und könne daher viel weiter getragen werden. Ein Gerinne liege hier nicht vor. Der Wasserfluss gehe in die Breite. Dies bedeute den Übergang vom Fliessgewässer zur Versickerung.