i) Das Rechtsamt der BVD hat u.a. die Frage, ob und inwiefern dem Wasserlauf von der AE.________quelle über das Grundstück Nr. L.________ die Qualität eines Fliessgewässers im Sinne des WBG und des Gewässerschutzrechts des Bundes zukomme, zum Gegenstand des Augenscheins vom 1. Februar 2023 gemacht. Im Beisein der Verfahrensbeteiligten und eines Vertreters des TBA (Bereich Wasserbau) wurde der Wasserlauf von der Talseite her bis zu seinem Ursprung beim Z.________brunnen besichtigt. Zu Orientierungszwecken wurde der Plan der A.________ AG mit den darin markierten Abschnitten A-E verwendet.158 Die Beschwerdeführenden bestreiten gemäss Stellungnahme vom 7. März 2023 S. 4 den Plan der A.__