g) Nach Ansicht der Beschwerdeführenden tangieren das Gebäude (gemeint ist wohl das südlicher gelegene Haus 2) und die geplante Umgebungsgestaltung das Gewässer und den Gewässerraum. Sie bestreiten, dass nur dem oberen Drittel des Wasserlaufs Fliessgewässerqualität zukomme. Vor den Entholzungsarbeiten auf der Parzelle Nr. L.________ sei auch im mittleren und unteren Teil der Parzelle ein Bachbett vorhanden gewesen. Die schweren Maschinen hätten dieses zerstört. Die Beschwerdeführenden haben diesbezüglich Fotografien und einen Datenträger mit einem Video vom Einsatz schwerer Maschinen bei den Entholzungsarbeiten eingereicht. Sie weisen darauf hin, dass in historischen Unterlagen ein Bach