Fliessgewässer im Sinne der GSchV darstellen. Dass gemäss dieser Bestimmung in solchen Fällen auf die Festlegung eines Gewässerraums verzichtet werden kann, ändert nichts an der Qualifikation solcher Bäche als Fliessgewässer. Auch bei sehr kleinen gerinnebildenden Gewässern muss demnach der Gewässerabstand eingehalten werden, sofern nicht im Rahmen der Festlegung der Gewässerräume (Art. 36a GSchG) für das fragliche Gewässer auf einen Gewässerraum verzichtet worden ist. Dies ist hier nicht der Fall; die Stadt Biel hat den Ausführungen des Rechtsamts in der Verfügung vom 14. März 2022 Ziff. 2, die Stadt Biel habe noch keine (genehmigten) Gewässerräume festgelegt, nicht widersprochen.