Die Stadt Biel weist darauf hin, dass die Menge des überschüssigen Brunnenwassers konstant bleibe. Da diese gemäss der Stellungnahme des TBA vom 19. Dezember 2019 für die Bildung eines Gerinnebetts nicht ausreiche, bestehe ein Widerspruch zum Fachbericht vom 7. März 2022, in welchem das TBA eine Gerinnebildung bejahe. Das Wasser aus dem Z.________brunnen stamme vermutlich aus dem selben Grundwasservorkommen wie die nahe AB.________quelle. Es versickere rasch wieder und werde erneut zu Grundwasser. Gemäss dem Urteil des Verwaltungsgerichts 2015/183 vom 29. Januar 2016, Erwägung