das Bauen im Gewässerraum erfüllt sind. Hinsichtlich der Gewässereigenschaft des Wasserlaufs kann die Leitbehörde einen Fachbericht des TBA einholen. Darüber erfolgt jedoch keine separate Feststellungsverfügung. Die Beurteilung durch die Leitbehörde mündet in den rechtsgestaltenden Bauentscheid. 43/54 BVD 110/2021/165