Zeigerpflanzen und -tiere hätten nur hinweisenden Charakter. Bei der Ortsbesichtigung für den vor erster Instanz erstatteten Fachbericht sei das Augenmerk hauptsächlich auf den Verlauf des V.________bachs gerichtet worden. Das überlaufende Quellwasser in der westlichen Ecke der Parzelle Nr. L.________ sei schon damals angetroffen worden. Infolge der damaligen dichten Bestockung sei aber nicht ersichtlich gewesen, dass das Wasser oberflächlich über die Parzelle Nr. L.________ abfliesse und eventuell ein Gerinne bilde. Im Gewässernetzplan und den verfügbaren historischen Karten sei dort kein Gewässer verzeichnet.