Das TBA führte weiter aus, für die Beurteilung eines Gewässers nach Art. 3 WBG sei alleine die Gerinnebildung massgebend. Andere Aspekte wie z.B. dauernde oder temporäre Wasserführung, 155 VGE 2015/183 vom 29. Januar 2016 E. 3.4 156 Vorakten pag. 320 ff. 41/54 BVD 110/2021/165