Das Rechtsamt der BVD holte bei der Stadt Biel Abwasserleitungspläne des betroffenen Quartiers ein. Daraus geht hervor, dass auf der Parzelle Nr. L.________ nahe der nordöstlichen Parzellengrenze eine Mischabwasserleitung verläuft. Das Rechtsamt bat das TBA um Erläuterung, ob zwischen dem auf der Parzelle Nr. AD.________ gefassten V.________bach und dieser Mischabwasserleitung eine Verbindung bestehe. Ferner bat es um eine Fachbeurteilung, ob das von der «AE.________quelle» über die Parzelle Nr. L.________ ablaufende Quellwasser als Gewässer im Sinne von Art. 3 Abs. 1 WBG zu qualifizieren sei.