c) Im erstinstanzlich eingeholten Fachbericht führte das TBA hinsichtlich des V.________bachs aus, in der historischen Karte (Siegfriedkarten von 1900) sei im Bereich der Bauparzelle ein offenes Gewässer ersichtlich. Eine Ortsbesichtigung sowie Abklärungen bei der Stadt Biel hätten ergeben, dass der offene Bach / Graben bis zur Strasse X.________ noch vorhanden sei. Er werde auf der Parzelle Nr. AD.________ gefasst und in die Kanalisation der Strasse X.________ eingeleitet. Der ursprüngliche Bachlauf auf der Parzelle Nr. L.________ sei somit nicht mehr vorhanden. Eventuell verlaufe im fraglichen Bereich eine Sauberwasserleitung, die aber nicht als Gewässer gelte.156