die KDP konnte ihre Anliegen einbringen und sah diese in den Unterlagen zum generellen Baugesuch umgesetzt. Unter Einbezug der erwähnten Überlegungen zur Vereinbarkeit mit dem ISOS lässt sich ohne weiteres nachvollziehen, dass und inwiefern die gewählte Lage und die Gebäudevolumen den Besonderheiten des Ortes, insbesondere auch als Teil der Baugruppe und als Umgebung der Villa U.________, Rechnung tragen. Zu Recht ist daher die im Zusammenhang mit dem Umgebungsschutz vorzunehmende Interessenabwägung zugunsten des Bauvorhabens ausgefallen.