Schliesst die Nutzungsplanung die Bebauung nicht aus, so verstösst demnach ein Bauvorhaben in der Umgebung eines Baudenkmals nicht an sich schon gegen die Schutzvorschriften. Ob eine unzulässige Beeinträchtigung des Baudenkmals vorliegt, beurteilt sich vielmehr anhand der konkreten Gestaltung des in der Umgebung geplanten Bauvorhabens. Die Vorinstanz hat hier 146 Vorakten pag. 157 147 Vorakten pag. 158 148 Zaugg/Ludwig, a.a.O., Band I, Art. 10a-10f N. 7 38/54 BVD 110/2021/165