Was das im konkreten Fall heisst, hängt vom Schutzbedarf des Baudenkmals und seiner Stellung in der Umgebung einerseits und dem Interesse an der Veränderung der Umgebung andererseits ab. Ein vollständiges Verbot baulicher Nutzung wird kaum je aus dem Umgebungsschutz abgeleitet werden können. Setzt der wirksame Schutz eines Baudenkmals ein vollständiges Bauverbot in seiner Umgebung voraus, so wäre ein solches grundsätzlich auf dem Weg der Nutzungsplanung festzulegen.148