Die wesentlichen Gestaltungselemente sind demnach bewusst so gewählt worden, dass den Schutzzielen des ISOS Rechnung getragen wird. Die von den Beschwerdeführenden angeführten Gründe (entfernte Bestockung, Nähe zur Villa U.________) wurden nicht verkannt, sondern in die Beurteilung einbezogen. Die Auffassung der KDP, wonach nur eine geringfügige Beeinträchtigung des betroffenen ISOS-Objekts vorliegt, ist gut nachvollziehbar.