a) Die Beschwerdeführenden weisen darauf hin, dass das Bauprojekt in einer kantonalen Baugruppe und im ISOS-Gebiet 13 (Villenquartier der Jahrhundertwende am Jurasüdhang) mit Erhaltungsziel A liege. Gemäss der Beschreibung des ISOS-Gebiets 13 komme den Gärten und Stützmauern, den Zäunen und Gartentoren sowie der Bepflanzung mit Bäumen, Sträuchern und Ziergärten ein wesentlicher Anteil am Ganzheitscharakter des Gebiets zu. Nach Art. 23 WISOS135 bedeute das Erhaltungsziel A, dass auch Freiräume integral erhalten bleiben müssten.