Würden am steilen Hang Bauten erstellt, die nicht höher sind als die oberhalb der Parzelle verlaufende Privatstrasse, würden diese gestalterisch wenig ins Gewicht fallen, selbst wenn sie bis an die Parzellengrenze reichen. Bei Gebäuden, die über dieses Niveau ragen, ist dies anders; diesbezüglich sorgt die ordentliche Baulinie für einen gestalterisch angemessenen Bauabstand.134 Die Möglichkeit, vor der roten Baulinie bis zum Niveau der Privatstrasse zu bauen, ermöglicht zudem die Schaffung eines Zugangs zur Parzelle Nr. L.________ vom S.________weg her. Die Beschwerdegegnerin weist nach, dass ihr die damalige Eigentümerschaft der Parzelle Nr. N._____