Zwischen der roten Baulinie und der grünen (bzw. türkisen) Höhenbaulinie seien Bauten, auch Hauptbauten oder überragende Bauten zugelassen, die gemäss der Höhenbaulinie in der Höhe beschränkt seien. Bei diesem Verständnis der ordentlichen und der Höhenbaulinie wird klar, weshalb die türkise Höhenbaulinie der roten ordentlichen Baulinie vorgelagert ist. Auch gestalterisch leuchtet die Interpretation der Stadt Biel ein: Würden am steilen Hang Bauten erstellt, die nicht höher sind als die oberhalb der Parzelle verlaufende Privatstrasse, würden diese gestalterisch wenig ins Gewicht fallen, selbst wenn sie bis an die Parzellengrenze reichen.