Auf dem Baulinienplan sind Höhenbaulinien verschiedentlich so eingetragen, dass sie Bereiche ausserhalb den mit ordentlichen Baulinien begrenzen Baubereichen bezeichnen. Auch auf der Parzelle Nr. L.________ verläuft die türkise Höhenbaulinie vor bzw. ausserhalb des mit den roten Baulinien begrenzten Bereichs. Die Stadt Biel führt dazu in ihrer Stellungnahme vom 25. Oktober 2021 (S. 23) aus, innerhalb der roten Baulinien könne nach den Vorschriften der Bauzone 2, in der die Parzelle Nr. L.________ liegt, gebaut werden. Zwischen der roten Baulinie und der grünen (bzw. türkisen)