b) Gegenstand des generellen Baugesuchs bilden unter anderem die Volumetrie der geplanten Gebäude und deren Lage im Terrain. In diesem Rahmen ist die Einhaltung der massgebenden Vorschriften über die Gebäudehöhe zu beurteilen. Es ist zu erwarten, dass sich die Frage nach der zulässigen Gebäudehöhe auch bei einem hinsichtlich der Erschliessung angepassten Projekt analog stellen würde. Daher dient es der Prozessökonomie, die Frage vorliegend zu behandeln.