Soweit in naturschutzrechtlicher Hinsicht neue Erkenntnisse bestehen, sind diese in die naturschutzrechtliche Neubeurteilung einzubeziehen. So wurde am Augenschein vom 1. Februar 2023 beim Wasserlauf ein Bergmolch angetroffen,132 welcher gemäss Anhang 3 NHV zu den geschützten Tierarten gehört und in der bisherigen ökologischen Bewertung nicht erwähnt wird.