haben.129 Die Beschwerdeführenden werfen auch die Frage auf, ob der Wasserlauf von der AE.________quelle bei der ökologischen Bewertung ungenügend berücksichtigt wurde.130 Sie zweifeln u.a. die Vereinbarkeit des Ersatzlebensraums «Wiesenfläche mit Solitärbäumen und Kleinstrukturen» mit der teilweisen Gewässerqualität des Wasserlaufs von der AE.________quelle (vgl. dazu Erwägung 8) an.131 Soweit in naturschutzrechtlicher Hinsicht neue Erkenntnisse bestehen, sind diese in die naturschutzrechtliche Neubeurteilung einzubeziehen.