Dabei ist zu klären, ob sich allenfalls zwischenzeitlich bei den freigelegten Steinmauern und Felsstrukturen geschützte bzw. gefährdete Tierarten angesiedelt haben, die in der ökologischen Bilanzierung zu berücksichtigen sind. Diese würde durch weitere Schnittarbeiten, wie sie gemäss den Ausführungen der Beschwerdeführenden vorgenommen werden, tendenziell eher begünstigt, da sie von der Besonnung der Steinmauern und Felsstrukturen profitieren. Auf vorsorgliche Massnahmen betreffend Rodungs- und Schnittarbeiten kann daher verzichtet werden, zumal die Beschwerdeführenden diesbezüglich auf einen formellen Antrag verzichtet