o) Eine abschliessende Würdigung ist hier nicht vorzunehmen. Da das generelle Baugesuch hinsichtlich der geplanten Erschliessung von der M.________strasse her nicht bewilligt werden kann, wird die Beschwerdegegnerin ihr Projekt anpassen müssen. In der aktuellen Version sieht das Projekt eine befestigte Zufahrt zur Einstellhalle und einen grosszügigen Vorplatz mit Besucherparkplätzen vor. Muss das Projekt mangels genügender strassenmässiger Erschliessung von der M.________strasse her angepasst werden, sind Veränderungen im Aussenraum zu erwarten, die sich auf die ökologische Bilanzierung auswirken können.