Diesbezüglich ist darauf hinzuweisen, dass die Bewertungsmethode des BAFU, obwohl fachlich fundiert und in der Praxis bewährt, eine Würdigung des Einzelfalles und seiner jeweiligen Besonderheiten nicht überflüssig macht.127 Demnach ist es nicht ausgeschlossen, dass weiteren naturschutzrelevanten Kriterien ein ökologischer Wert zugemessen und in der Bilanzierung berücksichtigt wird. Insbesondere ist es auch denkbar, Verpflichtungen zu besonderen Pflege- und Unterhaltsmassnahmen als Qualitätsmerkmal zu werten, wenn sie über die Standardpflege hinausgehen und einen ökologischen Mehrwert generieren.128