31/54 BVD 110/2021/165 Halbtrockenrasen 5 Jahre (1). Der Wert betrifft die Entwicklungsdauer des Lebensraums ab dem Zeitpunkt der Realisierung,126 weshalb die Dauer des generellen und des ordentlichen Baubewilligungsverfahrens entgegen der Ansicht der Beschwerdeführenden nicht zu berücksichtigen ist. Die eingesetzten Werte sind plausibel und es besteht kein Anlass zu deren Korrektur.