Es mussten daher Ersatzmassnahmen gefunden werden, deren ökologischer Wert die Entfernung des Feldgehölzes ausgleichen kann. Dies ist entgegen der Ansicht der Beschwerdeführenden nicht bereits deshalb ausgeschlossen, weil die Ersatzmassnahmen eine deutlich geringere Fläche belegen als das ursprüngliche Feldgehölz. Nebst der Ausdehnung des Lebensraums werden bei der ökologischen Bilanzierung auch Qualitätsfaktoren berücksichtigt. Der geringere Umfang einer Ersatzfläche kann demnach mit hohen Bewertungen der 119 Vgl. Fussnote 116