k) Die Beschwerdeführenden bestreiten, dass mit den geplanten ökologischen Massnahmen ein quantitativ und qualitativ genügender Ersatz geschaffen werde. So sei ein Heckenbestand von 120 m2 und eine mit Waldparkbäumen bewachsene Fläche von 357 m2 geplant, was einem Vergleich mit der ursprünglichen Felsgehölzfläche von 3100 m2 nicht standhalte. Allerdings kommt eine vollständige Wiederherstellung des entfernten Feldgehölzes aus den erwähnten Gründen nicht in Frage. Es mussten daher Ersatzmassnahmen gefunden werden, deren ökologischer Wert die Entfernung des Feldgehölzes ausgleichen kann.