__ AG vom 3./6. Oktober 2016 ist zu entnehmen, dass bei der damaligen Begehung Wurzelstöcke von 6 Robinien und einem Götterbaum – beides invasive Neophyten – festgestellt worden waren. Ferner wurden mit Kirschlorbeer, Gewöhnlicher Jungfernrebe und Japanknöterich weitere Arten von invasiven Neophyten vorgefunden, die nicht in den zwei Monaten seit der Entholzung aufgekommen sein konnten. Deren Berücksichtigung als qualitätsmindernder Faktor steht es nicht entgegen, dass der Verbreitung der problematischen Arten mit der Entholzung noch zusätzlich Vorschub geleistet wurde. Dieser Umstand ist im Rahmen der Ersatzmassnahmen zu berücksichtigen.