Dem Leitfaden des BAFU lässt sich entnehmen, dass das Vorkommen trivialer Arten den Wertfaktor nicht erhöht (S. 108). Auch die Kritik der Beschwerdeführenden an der Bewertung des Qualitätsfaktors Q7 (anspruchsvolle Arten) mit 1,1 (was einer anspruchsvollen Art entspricht) erscheint unberechtigt. Gemäss dem BAFU-Leitfaden sind mit anspruchsvollen Arten z.B. Rote Liste-Arten gemeint, die auf mehrere Strukturen angewiesen sind oder sehr grosse Lebensräume beanspruchen. Hier dürfte mit der einen berücksichtigten Art die Ringelnatter gemeint sein, die als einzige der vom Beschwerdeführer 2 beobachteten Arten in der Roten Liste als stark gefährdet verzeichnet ist.