__ Rechnung getragen wurde. In diesem Zusammenhang wurde ausgeführt, dass die Parzelle Nr. L.________ im ungeholzten Zustand aufgrund der Beschattung als Lebensraum für die geschützten Reptilien wenig attraktiv war, mit der Freilegung der Steinmauern und Felsstrukturen hingegen an Attraktivität gewann. Die Bewertung des Faktors Q6 mit 0,7 (unterdurchschnittlich) ist unter Einbezug der Feststellungen über die vorgefundenen Pflanzenarten (bzw. deren Strünke) nachvollziehbar. Dem Leitfaden des BAFU lässt sich entnehmen, dass das Vorkommen trivialer Arten den Wertfaktor nicht erhöht (S. 108).